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   LSG Sachsen, 27.05.2019 - L 2 U 1/19   

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https://dejure.org/2019,24769
LSG Sachsen, 27.05.2019 - L 2 U 1/19 (https://dejure.org/2019,24769)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2019 - L 2 U 1/19 (https://dejure.org/2019,24769)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - L 2 U 1/19 (https://dejure.org/2019,24769)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 08.10.2021 - B 2 U 3/21 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Grundsatzrüge im

    Der erneute Antrag des Klägers, ihm unter Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. August 2019 - L 2 U 1/19 ZVW - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2020 - L 2 U 1/19 ZVW - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Das LSG hat mit Urteil vom 2.8.2019 - L 2 U 1/19 ZVW - die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des SG vom 15.4.2015 - S 5 U 206/14 ZVW -, mit der der Kläger Ansprüche auf Leistungen "nach SGB 7 und anderen geltenden Gesetzen" verfolgt hat, zurückgewiesen und den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) abgelehnt.

    Das LSG hat mit am 16.12.2020 dem Kläger zugestellten Beschluss vom 14.12.2020 - L 2 U 1/19 ZVW - die Anträge des Klägers auf Urteilsergänzung und auf Bewilligung von PKH abgelehnt.

    Mit dem am 18.1.2021 bei dem BSG eingegangenen Schreiben vom 15.1.2021 stellt der Kläger die Anträge: "erneuter Antrag auf PKH zu den Gerichtsverfahren B 2 U 7/19 BH ... vom 02.03.2020", "Antrag auf Wiedereinsetzung der PKH Verfahren, gemäß Anträgen zu den Verfahren B 2 U 7/19 BH ... vom 02.03.2020", "Antrag auf PKH zur Führung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zu den Gerichtsverfahren L 2 U 1/19 ZVW ... vom 14.12.2020".

    Der erneute Antrag auf Gewährung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG vom 2.8.2019 - L 2 U 1/19 ZVW - sowie der Antrag auf Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des LSG vom 14.12.2020 - L 2 U 1/19 ZVW - sind abzulehnen.

    Dies gilt zum einen für den erneuten Antrag auf Gewährung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des LSG vom 2.8.2019 - L 2 U 1/19 ZVW -, selbst wenn Gründe für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorliegen würden.

    Zum anderen gilt dies auch für den Antrag auf Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des LSG vom 14.12.2020 - L 2 U 1/19 ZVW.

  • BSG, 17.07.2019 - B 2 U 32/19 S

    Unzulässige Beschwerde gegen eine unanfechtbare Entscheidung des LSG

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und auf Zulassung der Beschwerde in dem Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. Mai 2019 - L 2 U 1/19 ZVW - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe nebst Beiordnung eines Rechtsanwalts zu gewähren, wird abgelehnt.
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